Rechtsprechung
BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Entstehung einer Einigungsgebühr durch eine Ratenzahlungsvereinbarung und der Aufnahme dieser Gebühr in einen Vollstreckungsbescheid
- Judicialis
ZPO § 699 Abs. 3; ; ZPO § 699 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 2; ; RVG § 2 Abs. 2; ; VV RVG Nr. 1000; ; VV RVG Nr. 1003; ; BRAGO § 23; ; BGB § 779; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 779 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08
Der Vertrag kann auch stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 280/05 - NJW-RR 2007, 359 unter II 1 m.w.N.). - BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04
Begriff des Vergleichs
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08
Nach § 779 Abs. 1 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens, an welches keine hohen Anforderungen zu stellen sind, beseitigt wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VIII ZB 54/04 - NJW-RR 2005, 1303 unter II). - KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05
Rechtsanwaltsgebühren: Festsetzung einer Einigungsgebühr im …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08
Das geht über ein bloßes Anerkenntnis der Hauptforderung hinaus und stellt deshalb ein Nachgeben i.S. von § 779 BGB dar (…vgl. dazu BGH aaO; KG RPfleger 2005, 697, 698).
- LSG Bayern, 01.07.2011 - L 15 SF 82/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr - …
Voraussetzung für die Entstehung der Einigungsgebühr ist nicht, dass durch die Einigung eine konkrete Entlastung der Gerichte eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.09.2008, IV ZB 13/08).Sie kann auch anfallen, wenn zusätzlich zu einem Anerkenntnis oder einem Verzicht etwas Anderes vereinbart wird, beispielsweise eine Ratenzahlung (…vgl. Müller-Rabe a.a.O. VV 1000 Rn. 174, 226 ff.; BGH, Beschluss vom 17.09.2008, IV ZB 13/08) oder wenn eine Einigung bezüglich der Kosten erzielt wird (…vgl. Hartmann, Kostengesetze a.a.O. VV 1000 Rn. 33).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2010 - L 19 AS 1138/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine konkrete Entlastung des Gerichts durch die Einigung i.S.v. Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG ist nicht Voraussetzung für den Anfall der Einigungsgebühr (vgl. BGH Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZB 13/08 = nach juris Rn 9).